Weil die DWS Investment GmbH nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Frankfurt a.M. ein. Hintergrund waren bestimmte, aber in der Branche durchaus typische, Werbeaussagen für angeblich nachhaltige Geldanlagen, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale irreführend sind. Mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung ist der Verhandlungstermin am 10.03.2023 vor dem LG Frankfurt (Az 3-10 O 83/22) hinfällig. Die DWS hat sich am 07.03.2023 verpflichtet, die beanstandete Werbung ab dem 22.03.2023 zu unterlassen.
Die Verbraucherzentrale wird die geänderte Werbung zu gegebener Zeit erneut dahingehend prüfen, ob die beanstandeten Werbeaussagen zur Klimawirkung nun nachvollziehbar sind.
Weitere Informationen
• Hintergründe der Klage und beanstandete Werbeaussagen: www.verbraucherzentrale-bawue.de/pressemeldungen/presse-bw/klage-gegen-dws-wegen-greenwashing-78104
• Informationen für Verbraucher:innen zum Thema Greenwashing und nachhaltige Geldanlage: www.vz-bw.de/node/65537
• Verbraucherpolitische Position zur Nachhaltigen Geldanlage: www.vz-bw.de/node/64794